Das Management der Phoenix Reisen GmbH scheint komplett versagt zu haben. Wohl aus Gewinnsucht ist die MS Artania noch am 13. März 2020 mit 800 Urlaubern in See gestochen, im Bewusstsein nirgends mehr anlegen zu dürfen. Eine Kreuzfahrt ist das nicht und wird es auch nicht mehr. Vielmehr sollen die Passagiere in den nächsten Tagen ausgeflogen werden.

 

Während die Deutschen hier kaum noch das Haus verlassen dürfen, das öffentliche Leben heruntergefahren wurde, schickte die Phoenix Reisen GmbH 1.000 Passagiere auf Kreuzfahrt durch „infizierte Gewässer“. 200 Urlauber sind wohl vor der Abreise von Board gegangen und Heim geflogen, der Rest fuhr als „Risiko-Dampfer“ los. Ein deutscher Heimkehrer wurde bereits auf das Coronavirus positiv getestet. Eine Entwicklung, die die Verantwortlichen bei Phoenix Reisen GmbH und an Board der MS Artania nicht nur hätten voraussehen können, sondern hätten voraussehen müssen.

 

Dies hat Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter zur Folge. Hierbei geht es nicht nur um nutzlos aufgewendete Urlaubszeit, sondern um Nötigung und Freiheitsberaubung sowie evtl. auch gefährliche Körperverletzung oder versuchte Körperverletzung.

 

Unsere Kanzlei macht Ansprüche gegen die Phoenix Reisen GmbH geltend, derzeit noch wegen verweigerter Rückzahlung einer nichtangetretenen Reise. Wahrscheinlich dauert es nicht lange, bis die „abgebrochenen Passagiere“ weitergehende Schadensersatzansprüche melden. So etwas sollte sich auch keiner der Reisenden gefallen lassen oder als „schicksalshaft“ hinnehmen. Am 13. März 2020 war die Welt und vor allem deutsche Geschäftsleute und Unternehmer längst gewarnt und voll im Bild. Aber ähnlich wie im Skiort Ischgl wollte man eben noch „die eine und andere Fahrt mitnehmen“.

 

Ansprechpartner in unserer Kanzlei sind die Rechtsanwälte Marita Rohde und Rafael Fischer über 0049 (0)7531/5956-10 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.