Gerhard Schröder distanziert sich weder von Putin selbst noch dessen Vernichtungs- und Unterdrückungskrieg. Dabei wird gegen Putin schon längst ermittelt wegen bis Verdacht von Verbrechen gegen die Menschlichkeit (mindestens nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 Völkerstrafgesetzbuch). Wenn es eine Haupttat gibt, kann es auch Helfer geben. Strafrechtlich relevant ist das die „Beihilfe“.
Auffällig ist, dass er sich zudem an dem Aufsichtsratsposten bei Rosneft und an den Gazprom-Ämtern festkrallt, während er den Aufsichtsratsposten bei Herrenknecht aufgegeben hat, weil der Unternehmer und (bisherige) Russland-Freund Herrenknecht sich von Putin ausdrücklich distanziert hat.
Ist das nur geschmacklos oder für Schröder letztlich ein Problem?
Wie die Co-Vorsitzende der SPD, Saskia Esken, betont hat, dienen die Einnahmen aus Rosneft und Gazprom Putin konkret zur Finanzierung des Krieges gegen die Ukraine. Jetzt, wo man die Gräueltaten und Auswirkungen Russlands tagtäglich im Fernsehen betrachten kann (Schröder trinkt zu den Nachrichten vielleicht noch ein Bier), reicht es nicht mehr aus, wenn Gerhard Schröder salbungsvoll erklärt, dass der Krieg und das damit verbundene Leid für die Menschen in der Ukraine schnellstmöglich beendet werden solle, aber sich massiv an Putin richtet, vielmehr alles weiterlaufen lässt. Das Festhalten an den Ämtern ist mittlerweile eine ganz bewusste faktische Unterstützung von Putin und dem Krieg und damit strafrechtlich gesehen möglicherweise eine Beihilfehandlung zum Kriegsverbrechen. Wer von der Vergütung noch gut lebt, handelt nach strafrechtlichen Maßstäben gegebnenfalls sogar „gewerblich“.
Um dies von geeigneter Stelle überprüfen zu lassen, haben wir vergangene Woche bei der Staatsanwaltschaft Hannover Strafanzeige gegen Gerhard Schröder wegen des Verdachts der Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit erstattet