Als im März diesen Jahres mehrere Drogendealer festgenommen wurden, die u. a. auch in der Szenekneipe "Hofmayer's" verkehrten, wurde von der Stadt Überlingen kurzerhand die Sofortschließung der Gaststätte angeordnet. Hiergegen haben wir für den Betreiber Beschwerde eingelegt und beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (6 S 1397/15) Recht bekommen. Die Schließung war rechtswidrig. Der Wirt darf das Lokal ab sofort wieder selbst betreiben. Die Stadt Überlingen ist dem Mandanten darüber hinaus schadensersatzpflichtig. Der Werdegang der Geschichte ist nachzulesen in den Regionalausgaben des SÜDKURIER:

 

SÜDKURIER Artikel März 2015

 

SÜDKURIER Artikel April 2015

  

SÜDKURIER Artikel November 2015