Unsere Mandanten haben in keinem einzigen Abmahnfall wegen Google-Fonts bezahlt. Für unsere Mandanten haben wir die Forderung gegenüber Rechtsanwalt Kilian Lenard und dessen selbsternannten IG-Datenschützer Martin Ismail zurückgewiesen, wie auch gegenüber dem Trittbrettfahrer Günther Wismach aus Leipzig, der ähnliche Abmahnungen versendet hat.

 

Wir haben viel mehr gegen die Akteure Strafanzeige erstattet. Das haben eine Reihe abgemahnte noch zusätzlich getan. Noch vor Weihnachten hatten Lenard und Ismail im Rahmen einer Hausdurchsuchung Besuch von der Polizei. Bezüglich des Herrn Günther Wismach ist es auch ruhig geworden, nachdem die Staatsanwaltschaft Leipzig Ermittlungen gegen ihn aufgenommen hat.

 

Man könnte nun zusätzlich Kostenerstattung verlangen oder wie ein Kollege aus München es getan hat: Negative Feststellungsklage erheben, dass durch die Abmahnungen Rechtsmissbrauch vorliegt. Die Abmahner haben bislang insoweit oftmals Glück, weil vielen die zusätzlichen Kosten, für die man in Vorleistung gehen muss, zu viel sind. Aus erziehungstechnischen Gründen wäre es allerdings heilsam, wenn die Abmahner möglichst vielen Gegenklagen ausgesetzt wären.