1. Update zur Abmahnwelle wegen Google Fonts
Zwischenzeitlich werden Stimmen laut, dass die Abmahnungen sich angeblich von selbst in Luft auflösen würden, weil Google in der aktuellen Datenschutzerklärung zu den Fonts mitteilt, dass die IP nicht protokolliert wird. Rechtlich dürfte das aber nichts ändern, weil der Seitennutzer nicht weiß, dass seine IP nach extern übermittelt wird. Dass sie dort nicht protokolliert wird, ist ein netter Hinweis und möglicherweise dem DSGVO geschuldet, ändert aber nichts an dem Umstand, dass die Daten erst einmal weitergeleitet werden. Der Punkt ist wohl eher zu betrachten unter dem Aspekt, ob die Datenweiterleitung sich schadhaft auswirkt oder nicht.
Da der Anwalt immer den sicheren Weg geht, sollte die Remote-Verbindung vorsichtshalber gekappt werden.
Abmahnwelle wegen Google Fonts
Wir vertreten derzeit mehrere Firmen und Unternehmer, die wegen angeblicher Datenschutzverstöße von Berliner Abmahnanwälten abgemahnt werden.
Viele Seitenbetreiber nutzen auf ihrer Homepage Google Fonts, manche ohne es zu wissen.
Das Problem dabei ist, dass die verwendete Schriftart bei jedem Aufruf der Webseite von einem externen Google-Server hochgeladen wird, der dann erkennt und speichert, von welcher IP-Adresse (Besucher der jeweiligen Homepage) die Seite aufgerufen wird.
Das Landgericht München hat in einer Entscheidung von Januar 2022 geurteilt, dass diese Einbindung von Google Fonts über externe Server einen Verstoß gegen das Recht auf die informelle Selbstbestimmung des Besuchers darstellt. Das Urteil das im Anschluss im Wortlaut beigefügt ist, hat nun diverse Abmahnanwälte auf den Plan gerufen.
Klage gegen Porsche und Audi erfolgreich
Das Landgericht Freiburg hat aktuell die Porsche AG und die Audi AG zum Schadensersatz und zur Rücknahme eines Porsche Macan S 3.0 mit V6 Diesel verurteilt. Vom Neupreis wurden lediglich die gefahrenen Kilometer als Nutzungsvorteil in Abzug gebracht. Klagen gegen Porsche sind entgegen anderer kolportierter Behauptungen mittlerweile erfolgreich, ebenso gegen die Audi AG, weil sämtliche Porsche Macan mit einem Dieselmotor nebst Abschalteinrichtung von Audi ausgestattet ist. Wer zwei Jahre nach dem Dieselskandal in den USA noch 2017 Fahrzeuge mit verborgener Abschalteinrichtung verkauft hat, dem gehört es auch nicht anders.
Wir werden nun unserer Mandantschaft anraten zusätzlich Strafanzeige gegen die verantwortlichen Vorstandsvorsitzenden zu erstatten. Bei Porsche ist Vorstandsvorsitzender seit 2015 bis heute Oliver Blume. Bei Audi war es 2017 noch Rupert Stadler, der sich aktuell fast jeden Dienstag und Mittwoch bereits zu solchen Vorwürfen bei der Großen Strafkammer des Landgerichts München zu stellen hat. (Siehe auch aktuellen Bericht „Rupert Stadler macht auf Rupert Hase“).
Strafanzeige gegen Gerhard Schröder erstattet wegen des Verdachts der Beihilfe zu unzähligen Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Gerhard Schröder distanziert sich weder von Putin selbst noch dessen Vernichtungs- und Unterdrückungskrieg. Dabei wird gegen Putin schon längst ermittelt wegen bis Verdacht von Verbrechen gegen die Menschlichkeit (mindestens nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 4 Völkerstrafgesetzbuch). Wenn es eine Haupttat gibt, kann es auch Helfer geben. Strafrechtlich relevant ist das die „Beihilfe“.
Auffällig ist, dass er sich zudem an dem Aufsichtsratsposten bei Rosneft und an den Gazprom-Ämtern festkrallt, während er den Aufsichtsratsposten bei Herrenknecht aufgegeben hat, weil der Unternehmer und (bisherige) Russland-Freund Herrenknecht sich von Putin ausdrücklich distanziert hat.
Ist das nur geschmacklos oder für Schröder letztlich ein Problem?
Wie die Co-Vorsitzende der SPD, Saskia Esken, betont hat, dienen die Einnahmen aus Rosneft und Gazprom Putin konkret zur Finanzierung des Krieges gegen die Ukraine. Jetzt, wo man die Gräueltaten und Auswirkungen Russlands tagtäglich im Fernsehen betrachten kann (Schröder trinkt zu den Nachrichten vielleicht noch ein Bier), reicht es nicht mehr aus, wenn Gerhard Schröder salbungsvoll erklärt, dass der Krieg und das damit verbundene Leid für die Menschen in der Ukraine schnellstmöglich beendet werden solle, aber sich massiv an Putin richtet, vielmehr alles weiterlaufen lässt. Das Festhalten an den Ämtern ist mittlerweile eine ganz bewusste faktische Unterstützung von Putin und dem Krieg und damit strafrechtlich gesehen möglicherweise eine Beihilfehandlung zum Kriegsverbrechen. Wer von der Vergütung noch gut lebt, handelt nach strafrechtlichen Maßstäben gegebnenfalls sogar „gewerblich“.
Um dies von geeigneter Stelle überprüfen zu lassen, haben wir vergangene Woche bei der Staatsanwaltschaft Hannover Strafanzeige gegen Gerhard Schröder wegen des Verdachts der Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit erstattet
Corona-Betriebsschließungen: Jetzt erst recht Entschädigungsantrag stellen
Schon während und nach dem ersten Lockdown haben wir für eine Reihe von Betrieben aus den Branchen Gastronomie, Hotel, Einzelhandel, Diskotheken, Bars und Clubs Anträge auf Entschädigung analog dem Infektionsschutzgesetz gestellt, weil dort die direkte Entschädigung nicht so vorgesehen ist. Gehandelt hat aber der Staat nach den Regeln des Infektionsschutzgesetzes. Der ehemalige Verfassungsgerichtspräsident Papier sieht hier eine „Regelungslücke“, die ausgefüllt werden muss. Letztlich sehen das wahrscheinlich auch die Gerichte so. In einem ersten Verfahren, dass sich konkret mit der Bandbreite der Problematik beschäftigt hat, hat kürzlich in der ersten Instanz vor dem Landgericht Berlin ein vorläufiges Ende gefunden. Die Klage des Gastronomen auf Entschädigung für die Zeit des ersten Lockdowns wurde abgewiesen, weil dieser Lockdown eben alle betroffen hätte. Eine Entscheidung sei grundsätzlich denkbar, aber nur für denjenigen, der ein „Sonderopfer“ bringe. Wir meinen, dass die Gastronomen und Gewerbetreibenden, ganz besondere Sonderopfer erbringen, nämlich ihre Existenz riskieren, weil sie zur Eindämmung der Pandemie ihr Unternehmen geschlossen halten. Gerade Gastronomen und Veranstalter waren die ersten die schließen mussten und werden auch die letzten sein, die unbeschränkt wieder geöffnet haben werden. Jetzt, wo der zweite Lockdown für das Unterhaltungsgewerbe und die Gastronomie beschlossen ist, wird es den ein oder anderen geben, der gegen Einschränkungen gerichtliche Hilfe in Anspruch nimmt. Wenn aber solche Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie am Ende notwendig sind, sollte man sich auf eine andere Strategie besinnen, nämlich: Dulde und liquidiere! Wenn man die Situation schon so hinnehmen muss, dann soll man sich auf die Entschädigung konzentrieren, die man hier auch entsprechend beanspruchen sollte.