FISCHER & COLLEGEN hat Zivilklage gegen Rupert Stadler (und die Audi AG) eingereicht
Unser Mandant hat im Jahre 2017 einen Schummeldiesel der Baureihe Audi A6 Avant 3.0 TDI erworben. Laut Anklage der Staatsanwaltschaft München II wusste Rupert Stadler zu diesem Zeitpunkt schon seit 2 Jahren, dass diese Dieselreihe ebenfalls vom Dieselskandal betroffen war. Dennoch ging der Verkauf einfach weiter, als sei nichts geschehen. Nach unserer Ansicht und nach Ansicht der Staatsanwaltschaft wäre Herr Stadler verpflichtet, alle betroffenen Fahrzeuge aus dem Verkehr zu ziehen bzw. die Verkäufe einzustellen. Das hat er nicht gemacht. Das wird ihm jetzt wohl strafrechtlich auf die Füße fallen, aber auch zivilrechtlich. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben, wir haben für wenigstens einen Geschädigten Zivilklage erhoben und nehmen Rupert Stadler persönlich in die Haftung. Das Landgericht Arnsberg wird vermutlich noch in diesem Jahr entscheiden, noch vor Abschluss des Strafverfahrens.
Will VW die betrogenen Dieselkäufer ein zweites Mal abzocken?
Anscheinend will VW den geprellten Dieselkäufern schon am kommenden Montag über eine Onlineplattform eine Einmalentschädigung zwischen € 1.350 und € 6.357 anbieten. Nachdem Volkswagen mit den Vertretern der Musterfeststellungsklage zunächst einen Konsens gefunden haben schien, ließen die VW-Anwälte den angeblichen Deal wegen Streit über die damit verbundenen oder nicht verbundenen Anwaltskosten platzen und bietet die Vergleichsbeträge künftig direkt an. VW setzt offensichtlich darauf, dass die nicht durch eine Rechtsschutzversicherung abgesicherten Kunden eigene Prozesskosten scheuen und deswegen in größerer Zahl zustimmen.
Was wird sinnvollerweise in einem Ehevertrag geregelt?
Viele Ehepaare brauchen eigentlich keinen Ehevertrag, denn die Gesetzeslage regelt den Durchschnittsfall, der auf die Lebenssituationen vieler Paare bestens passt. Es können jedoch finanzielle Grundkonstellationen gegeben sein oder veränderte Lebenssituationen, die ggf. zu einem späteren Zeitpunkt einen Ehevertrag erfordern. In einem solchen Ehevertrag kann und sollte u. U. geregelt sein:
Wahrscheinlich haftet auch ZF für Betrugsdiesel
Wie jetzt allmählich bekannt wird, könnte auch der Autozulieferer aus Friedrichshafen, die ZF sich alsbald in die Riege der Dieselbetrüger einreihen und damit direkt gegenüber allen diesen Käufern mit Gerieben aus Friedrichshafen wegen Beihilfe zum Betrug und zur mittelbaren Falschbeurkundung haften. Nach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart hat ZF Friedrichshafen nicht nur Getriebe angeboten, sondern auch die dazugehörige Steuerungssoftware, die „zur Ermittlung unzutreffende Emissions- und Verbrauchswerte im Rahmen behördlicher Tests eingesetzt wird“.
Strafanzeige gegen die Richter des 3. Revisionssenats am Bundesverwaltungsgericht erstattet
Wenn es strafbar ist, einer Katze den Schwanz abzuhacken, dann ist es 45 Millionen Mal strafbar, jährlich 45 Millionen Küken bei lebendigem Leib in einer Schreddermaschine zu zerquetschten und zu zerreißen. Die Richter des 3. Revisionssenates beim Bundesverwaltungsgericht halten dies für zulässig, zumindest übergangsweise.
Wir haben gegen diese Richter heute namentlich Strafanzeige wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gestellt.
Unter Rechtsbeugung im Sinne § 339 StGB versteht man die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter. Dieser Tatbestand könnte hier erfüllt sein. Das Gericht hat zwar ausgeführt:
„Die Massentötung wurde allerdings jahrzehntelang toleriert. Weil das so ist, könne man von den Brutbetrieben derzeit nicht verlangen, dass sie ihre Betriebsweise sofort umstellen.“
Aber gerade weil es das Tierschutzgesetz gibt, weil es ethisch schon immer völlig unmoralisch und verwerflich ist männliche Küken lebend zu schreddern, ist das gerade nicht mehr zu tolerieren. Die Richter haben eine Abwägung vorgenommen, wo gar kein Raum dafür da ist. Und das ist auch bewusst geschehen. Die Bundesrichter sind der Auffassung, dass man die Brutbetriebe quasi nicht vor den Kopf stoßen dürfe und von ihnen deswegen keine sofortige Umstellung verlangen kann. „Nötig“ sei eine Übergangszeit, bis Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei marktreif seien.
Diese Auffassung ist tierverachtend und abermals eine eindeutige Wertung gegen bestehendes Recht, nämlich das Tierschutzgesetz.
Außerdem gilt: Wenn Küken ab sofort nicht mehr getötet werden dürfen, dann darf das überhaupt keiner der betroffenen Betriebe mehr, dann hat keiner hierdurch einen Wettbewerbsnachteil, dann werden einfach die Mehrkosten auf die Produkte umgelegt. So ist das immer.
Soweit die Befürchtung besteht, dass anderenfalls ausländische Konkurrenz Boden gewinnt und/oder die deutschen Betriebe nach Holland umsiedeln, ist dies eine Scheinsorge. Produkte, die in Deutschland unter Verstoß gegen das Tierschutzgesetz importiert werden, dürfen eigentlich nicht verkauft werden. Dafür haben der Gesetzgeber und die Verwaltungsbehörde entsprechend Sorge zu tragen.