HUK-COBURG hat geklagt und verloren
Am 30. März 2018 hatten wir darüber berichtet, dass die HUK-COBURG auf die eigenen Versicherungsnehmer losgeht. Jetzt hat sie sogar geklagt. Hintergrund sind deren Kaskobedingungen, wo nach Auffassung der Versicherung ein Fahrer nach einem Parkunfall nicht nur lediglich Namen und Adresse hinterlassen darf für den Unfallgegner, sondern auch Feststellungen hinsichtlich der eigenen Fahrtauglichkeit ermöglichen muss zugunsten der eigenen Versicherung. Recht abenteuerlich die Behauptung: die Versicherung unterstellte ihrem Versicherungsnehmer, dass er zum Ende des Schulunterrichts gegen die Mittagszeit alkoholisiert war oder unter Drogen stand, auch wenn es für diese Annahme keine Hinweise dazu gab.
Die Klage vor dem Amtsgericht Konstanz wurde nun abgewiesen. Unserem Mandanten ist der Gegenbeweis gelungen. Für eine Alkoholfahrt oder Drogenkonsum gab es keinerlei Anzeichen. Die Quittung war nun ein abweisendes Urteil mit Tragung sämtlicher Kosten für die Gegenseite.
Zusätzliche Schadensersatzklage wegen Vertrauensschaden gegen Winterkorn und VW
Zusätzlich zur Fahrzeugrückabwicklung steht unserer Meinung nach den Käufern von Betrugsdieseln eine zusätzlicher gesonderter Schadensersatz zu. In einem Schadensersatzprozess gegen gegen VW und Martin Winterkorn persönlich haben wir als weitere Schadensersatzposition einen Ausgleich für den erlittenen Vertrauensschaden in eine Premiummarke rechtshängig gemacht.
Mit der Vertrauensschadenskompensation soll auch der Vertrauensschaden berücksichtigt werden, den VW-Konzern bei Kunden ganz allgemein angerichtet hat. VW, Audi, BMW und Daimler gehören zu den absoluten Premiumklassen und angesehensten Markenprodukten aus Deutschland. Die Käufer dieser Marken honorieren durch ihren Kauf das weltweit gute Image der Konzerne für Qualitätsarbeit, Verlässlichkeit und saubere Arbeit. Viele Käufer – darunter auch die Klägerin – haben sich über Jahrzehnte hinweg leiten lassen von den Marketing- und Werbeaussagen. Auf der IAA 2007 tönte Martin Winterkorn wörtlich: "Wer solche Produkte wie wir unter einem Dach einer Marke vereint, kann mit Recht für sich in Anspruch nehmen: Wir sind das Auto. Wir wollen damit sagen, dass Volkswagen genauso ein Gattungsbegriff ist wie Tempo-Taschentücher und Coca-Cola."
Aktueller Pressebericht zur Zweiten Direktklage in Rottweil
Einen aktuellen Pressebericht zu der Schadensersatzklage gegen Dr. Martin Winterkorn in Rottweil finden Sie unter https://www.nrwz.de/rottweil/diesel-skandal-prozess-in-rottweil/229340.
EuGH soll über Nutzungswertersatz bei Dieselbetrug entscheiden
Das Landgericht Erfurt geht derzeit einzig der Frage nach, ob unionales Zulassungsrecht zur Typengenehmigung von Fahrzeugen den späteren Käufern von Fahrzeugen subjektive Rechte einräumt. Es geht also um die Frage, ob die §§ 6 Abs. 1,27 Abs. 1 EG-Vgf einen drittschützenden Charakter enthalten, das heißt auch den (Vermögens-) Interessen des Käufers dienen. Daraus entwickelt sich dann die Frage, ob die wirksame Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder Rückabwicklung bei Anrechnung eines Nutzungsvorteils erschwert oder gar vereitelt wird. Sollte das der Fall sein, darf der Hersteller auf den Kaufpreis keine Abzüge vornehmen.
Zweite Direktklage gegen Martin Winterkorn
Auch vor dem Landgericht Rottweil ist zwischenzeitlich eine Direktklage gegen Herrn Dr. Martin Winterkorn anhängig. Das Gericht hat hat auch schon terminiert. Die Haputverhandlung vor dem Landgericht Rottweil findet am 16. August 2019 statt. Der Vorwurf lautet: persönliche Haftung des Vorstandsvorsitzenden für Schadensersatzansprüche der Käufer von Dieselfahrzeugen aus der VW-Gruppe wegen Betrugs und Verstoß gegen die konzerneigenen Ethik- und Compliance-Vorschriften.