Dreimal die Wohnung gewechselt, dreimal Mietrückstände. Schon seit Jahren mietet sich eine Stockacher Familie mit zwei Kindern immer wieder bei gutgläubigen Vermietern ein. Kaum drin in der Mietwohnung wird die Miete nicht oder nur teilweise bezahlt. Diese Vorgehensweise praktiziert die junge Familie aus Stockach so schon seit Jahren. Aufgrund der ausbleibenden Mietzahlungen kündigte unser Mandant das Mietverhältnis fristlos. Der Fall kam daher vor das Amtsgericht Stockach. Der Richter kannte die Einwände der Eheleute aber schon aus anderen Verfahren und verurteilte die Mietnomaden bis spätestens zum 30. September 2016 zu räumen. Eine Nachfrage bei dem örtlich zuständig Sozialamt hat ergeben, dass die Mietnomaden in einer Notunterkunft untergebracht werden können. Solche stehen mit dem Nachlassen der Flüchtlingswelle wieder ausreichend zur Verfügung. Eine Beschwerde der Familie wegen zu kurzer Räumungsfrist lehnte das Amtsgericht ab. Sollte die Familie nun bis zum 30. September die Wohnungen nicht geräumt haben, werden wir den Gerichtsvollzieher mit einer sogenannten „Berliner Räumung“ beauftragen. Wir berichten weiter und erklären dann auch, wann und warum eine Berliner Räumung durchgeführt wird.