Checkliste Arzthaftung?

 

Wenn der Verdacht aufkommt, von einem Arzt oder im Krankenhaus falsch behandelt worden zu sein und Sie dadurch einen Schaden erlitten haben, sollte möglichst schnell mit der Beweissicherung für eine außergerichtliche Einigung oder einen späteren Prozess begonnen werden. Dies kann eine entscheidende Weichenstellung sein. Welche Sofortmaßnahmen Sie ergreifen können:

 

- Fertigung eines Gedächtnisprotokolls mit wichtigen Details der Behandlung,

- notieren Sie sich die Namen der Ärzte, des Pflegepersonals, aber auch von möglichen Zeugen,

- verlangen Sie Einsicht in die Kranken- bzw. Behandlungsunterlagen (Ärzteberichte, EKG etc.),

- Kontaktaufnahme mit der Krankenkasse

- Gutachten einholen ggf. über die Krankenkasse

- als Privatpatient: Aufbewahren aller Kostenbelege im Zusammenhang mit der Behandlung

- evtl. Durchführung eines selbständigen Beweissicherungsverfahrens bei Nachbehandlung, denn dadurch können wichtige Beweismittel über den Behandlungsfehler verloren gehen,

- frühzeitige Beratung durch einen auf Arzthaftungsrecht spezialisierten Anwalt

 

Bevorzugte Tätigkeitsfelder von RA Rafael Fischer und RAin Lilly-Brit Breitschwerdt

 

1. Prüfen, ob es ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt

2. Einsicht in die Krankenakten

3. Einholung eines medizinischen Fachgutachtens

4. Korrespondenz mit der zuständigen Gutachter- oder Schlichtungsstelle

5. Korrespondenz mit der Krankenkasse

6. Korrespondenz mit der Haftpflichtversicherung

7. Korrespondenz mit der Rechtsschutzversicherung

8. Durchführung von Eigenermittlungen (z. B. Aufspüren von Organisationsmängeln)

9. Aufklärungsanzeige oder Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft

10. Außergerichtliche Verhandlung mit der Gegenseite und/oder den jeweiligen Versicherungen

11. Gerichtliche Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen

 

Unterschätztes Risiko: Infektionen im Krankenhaus

 

Viele Krankenhäuser sind ein Risikogebiet der besonderen Art. Jährlich infizieren sich bundesweit 700.000 Patienten in deutschen Krankenhäusern. 40.000 Menschen bezahlen das mit ihrem Leben. Ein Großteil dieser Infektionen könnten vermieden werden, wenn im Krankenhaus besser auf Hygiene geachtet wird. Nach Expertenmeinung ist jedes 3. Opfer im Krankenhaus ein Haftungsfall. Kommen dann noch die zahlreichen Fehldiagnosen und infolgedessen fehlerhaften Operationen oder Behandlungen hinzu, ist der Hintergrundbericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit dem Titel "Überleben im Krankenhaus" gut gewählt. Lesen Sie auch "Wenn im Krankenhaus der Tod lauert".