Der Autokauf (1)
Zugegeben, es gibt noch andere Sachen zu kaufen als Autos. Aber wenn es um sein Auto geht, versteht der Deutsche wenig Spaß. Deswegen wird darüber auch häufig und heftig gestritten, selbst wenn der Schaden noch gar nicht aufgetreten ist, wie der Bericht über unseren Fall in der AutoBild zeigt.
Der Autokauf (2): Lieferung eines Pkw in falscher Farbe ist erhebliche Pflichtverletzung
Die Lackfarbe bestimmt das Erscheinungsbild eines Pkw und gehört deshalb für den Käufer zu den maßgeblichen Gesichtspunkten seiner Kaufentscheidung. Eine andere als die bestellte Farbe bedeutet daher regelmäßig einen erheblichen Sachmangel und eine erhebliche Pflichtverletzung des Verkäufers.
(BGH PM Nr. 39 vom 17.02.2010, Urteil vom 17.02.2010 - VIII ZR 70/07)
Der Kauf (3) beim Gebrauchtwagenhändler
Ein Gebrauchtwagenhändler muss dem Autokäufer nicht nur offenbaren, dass es sich um ein Unfallfahrzeug handelt. Der Kunde kann vielmehr auch Aufklärung über das Ausmaß des Vorschadens erwarten. Teilt ihm der Verkäufer nicht die ganze Wahrheit mit, kann er sogar die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen.
Sonderthema "Schummeldiesel": OLG Karlsruhe/Freiburg hilft Dieselbesitzern aus Konstanz und ganz Deutschland
Zwischenzeitlich hat auch das Oberlandesgericht Karlsruhe Dieselverfahren auf dem Tisch liegen. Entweder geht es um so genannte „Nacherfüllungsklagen“ oder direkt um Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung gegen die Volkswagen AG. Das Oberlandesgericht hat nun in einem Verfahren einen Hinweisbeschluss erlassen, „wonach nach derzeitigem Sach- und Streitstand Ansprüche des Klägers gegen die Volkswagen AG auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher, sittenwidriger Schädigung nach §§ 826, 31 BGB bzw. § 831 BGB begründet sein dürften“.