Das sagt jedenfalls der renommierte Steuerexperte Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Haus & Grund sowie der Bund der Steuerzahler haben das Gutachten ursprünglich in Auftrag gegeben und jetzt in der Öffentlichkeit vorgestellt.

 

Das Gesetz ist an mehreren Stellen unausgewogen und ungerecht. Das sagt nicht irgendjemand, sondern der renommierte Prof. Dr. Gregor Kirchhof von der Universität Augsburg. Schon der Vater Paul Kirchhof (zwischenzeitlich im Ruhestand) ist ein anerkannter Verfassungs- und Steuerrechtler. Der Vater hatte an der Universität Heidelberg einen Lehrstuhl für Staatsrecht inne und war Direktor des Instituts für Finanz- und Steuerrecht. Der Sohn, Gregor Kirchhof, ist zudem Direktor des Instituts für Wirtschafts- und Steuerrecht.

 

Bei einer solchen Expertise kann man nur jedem Eigentümer raten: Wenn der Grundsteuerbescheid kommt, Einspruch einlegen!

 

Werden Freibeträge überschritten, wird Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer fällig.

 

Freibeträge können grds. alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden. Darunter erfolgt eine jährliche „Abschmelzung“.

 

Aus der Summe der übertragenen Werte wird die Erbschaftssteuer errechnet, die ggf. auch noch auf Schenkungen der letzten zehn Jahre zurückschaut.

 

Wird gegen einen zuvor erlassenen Steuerbescheid aufgrund der Schenkung Einspruch eingelegt, sollte auch gegen den Erbschaftssteuerbescheid vorsorglich Einspruch eingelegt werden. Anderenfalls kann die errechnete Gesamtsteuerlast falsch sein und später nicht mehr korrigiert werden.

 

[Finanzgericht Köln, Urteil vom 19.09.2022, Az.: 7 K 2272/21]

 siehe hierzu auch auf ntv https://www.n-tv.de/ratgeber/Vorschenkungen-werden-bei-Erbschaftsteuer-beruecksichtigt-article24111927.html